Schiff&Hafen | Ausgabe 01/2015
Offene Fragen zur Umsetzung der Schwefelrichtlinie
SECA | Mit Jahresbeginn wird in den Emissionsüberwachungsgebieten der seit 2010 gültige Grenzwert des Schwefelanteils im Schifffahrtsbrennstoff von einem Prozent auf 0,1 Prozent abgesenkt.