SHF
Schiff&Hafen | Ausgabe 01/2015

Offene Fragen zur Umsetzung der Schwefelrichtlinie

Januar 2015 | Redaktion

SECA | Mit Jahresbeginn wird in den Emissionsüberwachungsgebieten der seit 2010 gültige Grenzwert des Schwefelanteils im Schifffahrtsbrennstoff von einem Prozent auf 0,1 Prozent abgesenkt.

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