Schiff&Hafen | Ausgabe 03/2022
Weitere Flächen für Offshore-Windkraft ausgewiesen
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat kürzlich mit dem Erlass der 2. Windenergie-auf-See-Verordnung (2. WindSeeV vom 27.01.2022) die Eignung weiterer Flächen für die Nutzung durch Offshore-Windenergie festgestellt. Die darin ausgewiesenen drei Bereiche liegen alle in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee. Die Feststellung der Eignung ist Voraussetzung für die Ausschreibung der Flächen durch die Bundesnetzagentur. Auf den neuen Flächen können laut Berechnungen des BSH Windkraftanlagen mit einer Leistung von insgesamt knapp 1,9 GW errichtet werden....