Schiff&Hafen | Ausgabe 03/2022
Förderung zur Senkung der Lohnnebenkosten verlängert
Richtlinie | Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ist die staatliche Förderrichtlinie zur Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt bis einschließlich 2027 verlängert worden. Die Höhe des Zuschusses ist die Summe der auf die Seeleute entfallenden Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Förderung wird jeweils pro Schiff und auf der Grundlage der einzubeziehenden Seeleute ermittelt. Als Bewilligungszeitraum gilt das jeweilige Kalenderjahr....