SHF
Schiff&Hafen | Issue 11/2016

Sicherheitstechnische Verantwortung der Betreiber von an Wasserwegen gelegenen Maschinen

November 2016 | Werner Pollmann, Michiel Hussaarts

Phoenix Contact | Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gilt seit 1995 die Europäische Maschinenrichtlinie (MRL) in der aktuellen Version 2006/42/EG. Sie zielt darauf ab, dass im EWR nur noch sichere Maschinen nach einem einheitlichen Maßstab in den Verkehr gebracht werden. Zu den Anlagen, die unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, zählen beispielsweise auch bewegliche Brücken und Schleusen.

Futher articles in this issue: