Schiff&Hafen | Issue 05/2018
Ballastwasser-Übereinkommen stellt Schifffahrt vor neue Herausforderungen
Am 8. September 2017 ist das Ballastwasser-Übereinkommen in Kraft getreten. Grundsätzlich gilt das Übereinkommen für alle Schiffe sowie Offshore-Plattformen im internationalen Handel, es besteht jedoch eine Übergangsphase bis 2024. Das BWM-Übereinkommen beinhaltet 22 Artikel sowie Anhänge, in denen die Umstellung der betreffenden Seefahrzeuge dokumentiert ist. Die Anforderungen sind teilweise sehr komplex, zudem gibt es branchen- und schiffsspezifische Unterschiede. Roger Ringstad, Geschäftsführer von Seagull Maritime: „Schiffsoffiziere müssen diese fortan erfüllen, um Probleme in Bezug auf Kontrollen wie beispielsweise Hafenstaatsins pektionen zu vermeiden....