SHF
Schiff&Hafen | Issue 02/2017

Mehr Rechte für Seeleute

February 2017 | Christian Bubenzer

MLC Am 18. Januar ist eine Änderung des internationalen Seearbeitsübereinkommens (Maritime Labour Convention, MLC) in Kraft getreten. Seeleute sind seitdem durch zwei neue Versicherungen besser gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls oder des Zurücklassens durch einen Reeder abgesichert. Bereits das bestehende Seearbeitsübereinkommen sah den Schutz der Seeleute vor den Risiken von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Zurücklassung vor. Durch die neuen Normen A4.2.1 Absatz 8 bis 14 und A2.5.2 MLC hat die internationale Arbeitsorganisation ILO diese Absicherung für alle Seeleute konkretisiert und erweitert.

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