SHF
Schiff&Hafen | Issue 02/2017

Verbände warnen vor EU-Biozid-Verordnung

February 2017 | Editor

VSM/VdL | Auf einer gemeinsamen Veranstaltung des Verbandes für Schiffbau und Meerestechnik (VSM) und des Verbandes der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie (VdL) haben die Verbände vor den existenzbedrohenden Regeln der in der Umsetzung befindlichen EU-Biozid-Verordnung gewarnt. Der Vorsitzende der VdL-Arbeitsgruppe Schiffsfarben Michel Wilckens erklärte, dass die Kosten für die Zulassung von Schiffsfarben unkalkulierbar seien. Auch alle älteren Produkte brauchen in den nächsten drei Jahren eine Zulassung, um weiter vertrieben zu werden. Für mittelständische Firmen dürften die Kosten nicht zu tragen sein. Es fielen nicht nur allein rund 50 000 Euro Gebühren für die Erstzulassung in einem EU-Mitgliedsland an, sondern zusätzlich die Gebühren für die Zulassung in den anderen EU-Staaten und vor allem Kosten für die Erstellung/den Kauf der notwendigen einzureichenden Unterlagen. Diese Summen seien kaum im Markt wieder hereinzuholen. Der Hauptgeschäftsführer des VSM Dr. Reinhard Lüken betonte, dass der europäische Alleingang bei diesem Thema für die global agierende maritime Industrie einfach keinen Sinn ergibt.Die Frage, welche Schiffsbewuchsschutzwirkstoffe in den Schiffsanstrichen (Antifoulingfarben) eingesetzt werden dürfen, hat die International Maritime Organization (IMO) in einer Konvention geregelt, die weltweit gilt. Wenn die EU Erkenntnisse über weitere gefährliche Biozide habe, so ist ein effektives Verbot dieser Stoffe nur durch eine entsprechende Erweiterung der IMO-Konvention zu erreichen, so Dr. Lüken.

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