Schiff&Hafen | Ausgabe 11/2013
Ungleichbehandlung bei staatlicher Schutzgewährung
PIRATERIE Die Seeschiffsbewachungsverordnung ist in Kraft getreten. Seit Ende Juni können private Bewachungsunternehmen aus dem In- und Ausland beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Zulassung für den Einsatz auf Seeschiffen unter deutscher Flagge beantragen. Der VDKS hat sich sehr dafür eingesetzt, dass der Schutz der Seeleute an Bord in durch Piraterie gefährdeten Gebieten kurzfristig auch durch qualifi zierte zivile Sicherheitskräfte gewährleistet wird. Der VDKS hat aber auch immer betont, dass das nur ein erster Schritt sein kann und langfristig den Schutz der Seeleute durch hoheitliche Kräfte als zwingend angesehen. Im folgenden Beitrag wird die Möglichkeit bzw. der Anspruch der Seeleute auf Schutz durch hoheitliche Kräfte ausführlich dargelegt.