Schiff&Hafen | Ausgabe 02/2019
Erstmals Anpassung der Ablösebeträge
Nach sechs Jahren sind die von der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland festgesetzten Ablösebeträge mit Genehmigung des BSH erstmals seit der Anfang 2013 in Kraft getretenen Änderung des Flaggenrechtsgesetzes angepasst worden. Seit Anfang 2019 gelten die erhöhten, am 11. Dezember 2018 im Bundesanzeiger (BAnz AT 11.12.2018 B9) veröffentlichten Ablösebeträge für Ausflaggungen nach § 7 Abs. 3 FlRG, wobei gemäß § 7 Abs. 5 FlRG gilt: „Wird der Ablösebetrag geändert, gilt die Änderung nur für Ausflaggungen, die in dem Kalenderjahr beantragt werden, das dem Jahr der Änderung folgt.“...