Schiff&Hafen | Ausgabe 02/2019
Kritik am beschlossenen Energiesammelgesetz
Der Bundestag hat am 30. November das Energiesammelgesetz beschlossen. Der Bundesrat ließ das Gesetz am 14. Dezember passieren. Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist die Einführung von Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Solar von jeweils 4 GW zwischen 2019 und 2021. Die Stiftung Offshore-Windenergie hat im gesamten Gesetzgebungsprozess kritisiert, dass sich der Sonderbeitrag Offshore-Windenergie nicht im Gesetz wiederfindet. „Obwohl im Koalitionsvertrag ein kurzfristiger Sonderbeitrag Windenergie auf See klar formuliert ist, findet sich dazu leider nichts im Energiesammelgesetz wieder“, sagt Andreas Wagner, Geschäftsführer der Stiftung Offshore-Windenergie „Auch eine Erhöhung des Ausbaudeckels für Offshore-Windenergie bis 2030 – von 15 GW auf mindestens 20 GW – ist darin nicht zu finden.“...