Schiff&Hafen | Ausgabe 02/2017
Änderungen beim Windenergie-auf-See-Gesetz beschlossen
Bundestag | Wie die Stiftung Offshore-Windenergie mitteilt, hat der Bundestag am 15. Dezember im Zuge der Beschlüsse zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung Änderungen am WindSeeG beschlossen. So wird die Betriebszulassung für die Anlagen auf 25 Jahre verlängert und die erste Ausschreibung soll nun voraussichtlich erst zum 1. Mai 2017 stattfinden. Die Stiftung und weitere Branchenorganisationen hatten eigenen Angaben zufolge insbesondere auf eine Verlängerung der Betriebszulassung gedrängt, um über die längere Nutzungsdauer stärkere Kostensenkungspotenziale heben zu können. Zudem dürfen bis Ende des Jahres 2023 nicht mehr als 1700 MW an Offshore-Windenergieleistung (bis Ende 2024 nicht mehr als 2400 MW) der insgesamt bis 2025 geplanten 3100 MW die Marktprämie erhalten.