SHF
Schiff&Hafen | Ausgabe 09/2016

Brandalarmierung auf Schiffen

September 2016 | Carsten Hippler

Zertifizierte Signalgeräte | Bei Schiffsneubauten oder Überholungen müssen Reedereien, Servicedienstleister und Systemanbieter der europäischen Schiffsausrüstungsrichtlinie (Marine Equipment Directive; MED) 96/98/EC Rechnung tragen. Diese schreibt zwingend vor, dass für die Brandalarmierung auf Schiffen nur entsprechend zertifizierte Signalgeräte eingesetzt werden dürfen. Die MED-Richtlinie gilt für alle Schiffe, die unter einer EU-Flagge fahren oder ein- bzw. rückgeflaggt werden sollen.

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