Schiff&Hafen | Ausgabe 07/2015
Sicheres Umschalten von Kraftstoffen vor Eintritt in ECA-Gebiete
KRAFTSTOFFMANAGEMENT Seit dem 1 Januar 2015 gelten die Bestimmungen gemäß IMO Marpol AnnexVI, nach denen Seeschiffe mit Erreichen der ausgewiesenen ECA-Gebiete nur noch Kraftstoffe mit einem Schwefelgehalt von < 0,1 Prozent verwenden dürfen. Sofern auf einem weltweit mit Schweröl (HFO) operierenden Schiff keine Scrubber installiert sind, bedeutet dies, dass rechtzeitig vor Eintritt in die ECAs auf ein entsprechend schwefelarmes Destillat (MDO/MGO) umgeschaltet werden muss.