Schiff&Hafen | Ausgabe 11/2018
Wiederkehrender Neuanstrich nicht mehr notwendig
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydro graphie (BSH) hat mitgeteilt, dass zukünftig auf die regelmäßige Erneuerung des vollflächigen gelben Farbanstrichs an den Substrukturen der Offshore-Windenergieanlagen verzichtet werden kann. Die Vorgaben zum Erstanstrich seien ausreichend, um die internationalen Empfehlungen und Normen umzusetzen, so die Behörde. Die Kennzeichnungen sollen zur Erhöhung der Schiffssicherheit beitragen. Grundsätzlich unterlagen bislang laut den Rahmenvorgaben der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) alle Offshore-Anlagen einer Inspektion auf Beschädigung des Farbanstriches bzw....