SHF
Schiff&Hafen | Ausgabe 06/2015

Erneute Turbulenzen

Mai 2015 | Silke Sadowski

Auch wenn die im vergangenen Sommer erfolgte Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes unmittelbar in einigen Punkten von unterschiedlichen Branchenakteuren Kritik erntete, so schien der Gesetzestext doch zumindest eins zu vermitteln: die seit Langem geforderte Planungs- und Investitionssicherheit für Offshore-Windprojekte. Doch der Teufel steckt wie immer auch hier im Detail. Insbesondere die sogenannte Deckelung der Ausbauziele war von Beginn an ein wesentlicher Kritikpunkt, speziell in Hinblick auf die zu geringe Dynamik und schwieriger umzusetzender Kostensenkungen. Einige weitere Auswirkungen sind jedoch erst mit der Anfang März erfolgten Versendung eines Rundschreibens des für die Genehmigung von Offshoreprojekten zuständigen Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in ihrer ganzen Tragweite ins Bewusstsein der Akteure und der Öffentlichkeit gerückt. Das Schreiben, das sich an alle küstenfern geplanten Offshore Windenergievorhaben richtete, enthielt im Kern die Aussage, dass das BSH bis auf Weiteres keine Planfeststellungsverfahren in den sogenannten Zonen 3, 4 und 5 durchführen wird.