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Schiff&Hafen | Ausgabe 04/2009

Neue EU-Richtlinie vorbereitet

April 2009 | Redaktion

Eine vorsätzliche Verschmutzung der See wird aller Voraussicht nach künftig auch nach europäischem Recht strafrechtliche Folgen haben. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich fast einstimmig hinter eine neue EU-Richtlinie gestellt. Demnach gelten die Sanktionen nicht nur für Fälle schwerer Meeresverschmutzung, sondern auch bei kleineren Vergehen, sofern sie absichtlich, wiederholt oder durch schwere Nachlässigkeit passieren. Grundsätzlich ist Strafrecht zwar Sache der Mitgliedstaaten....

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