Schiff&Hafen | Ausgabe 07/2020
Klage abgewiesen
Fahrrinnenanpassung | Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage von Umweltverbänden gegen die Elbvertiefung im Hamburger Hafen abgewiesen. Die ergänzende Planung in verbliebenen Belangen des europäischen Umweltrechts wurde bestätigt. Die Fahrrinnenanpassung der Elbe kann damit vollständig wie geplant fertiggestellt werden. Bereits am 7. Februar 2017 war der überwiegende Teil der Planfeststellung für rechtsfehlerfrei erklärt worden. Im letzten Teil dieses nun bereits seit 2012 andauernden Klageprozesses der Umweltverbände hatten Hamburg und der Bund die Planungen insbesondere um eine weitere Kohärenzmaßnahme zugunsten der Pflanzenart Schierlingswasserfenchel ergänzt....