Schiff&Hafen | Ausgabe 12/2013
Die Gefahren für Kapitäne lauern nicht nur auf See
PIRATERIE Mit der Änderung der Gewerbeordnung, des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften wurde ein Zertifi zierungsverfahren zur Zulassung privater Sicherheitsdienstleister zur Bewachung von Seeschiffen eingeführt. „Wir wollen den deutschen Reedern damit Rechtssicherheit schaffen für den Einsatz bewaffneter privater Sicherheitskräfte auf ihren Schiffen“, sagte seinerzeit der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto. Leider beinhaltet das Ganze vollkommen unvorhersehbare Folgen für die einzelne Sicherheitskraft und vor allem den Kapitän und seinen verantwortlichen Schiffsoffi zier. Der folgende Artikel soll einen kleinen Einblick in eine Thematik geben, die unter dem Begriff „Eingriffsrechte“ und „Einsatzlehre“ zum kleinen Einmaleins des Polizeibeamten gehört und nun auch zwangsläufi g für Kapitäne und Schiffsoffi ziere zu einer ungewollt neuen Materie wird.