Schiff&Hafen | Ausgabe 11/2025
Wechsel von IT-Leistungen: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Der europäische Data Act (Datenverordnung) führt ein neues, zusätzliches Kündigungsrecht für bestimmte IT-Leistungen ein, welches auch bei Vereinbarung einer Mindestvertragslaufzeit greift. Kunden solcher Leistungen haben nun das Recht, diese mit einer Frist von maximal zwei Monaten zu kündigen, um zu einem Anbieter vergleichbarer IT-Leistungen zu wechseln. Zusätzlich soll der Wechsel solcher Leistungen auch technisch und operativ vereinfacht werden. Der Data Act enthält dazu auch technische und operative Vorgaben, die Anbieter von IT-Leistungen einhalten müssen....
