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Schiff&Hafen | Ausgabe 03/2017

Nachbesserung notwendig

März 2017 | Redaktion

Elbvertiefung | Die Planfeststellungsbeschlüsse für den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außen elbe sind wegen Verstößen gegen das Habitatschutzrecht rechtswidrig und nicht vollziehbar. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die weitergehenden Klageanträge auf Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse hat das Gericht jedoch abgewiesen. Bei der Urteilsverkündung beanstandete das Gericht Teile der Pläne zur Anpassung der Fahrrinne, gegen die Umweltverbände geklagt hatten. So wurden die Schutzmaßnahmen für die nur an der Elbe vorkommende Pflanzenart Schierlings-Wasserfenchel bemängelt. Grundsätzlich stellte das Gericht fest, dass das Vorhaben planerisch gerechtfertigt ist, entsprechende Nachbesserungen jedoch notwendig sind.

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