Schiff&Hafen | Ausgabe 12/2014
Neue Grundlagen für die maritime Medizin
MARIMEDV Seit dem 21. August 2014 gilt die neue Maritime-Medizin-Verordnung (MariMedV). Neben den Zuständigkeiten haben sich die Anforderungen an die Seediensttauglichkeit von Seeleuten, die medizinische Ausstattung an Bord und die medizinischen Wiederholungslehrgänge für Schiffsoffiziere geändert. Zusammen mit dem Seearbeitsgesetz und anderen Verordnungen hat der Gesetzgeber damit die maritime Medizin in Deutschland neu aufgestellt.