Schiff&Hafen | Ausgabe 05/2012
Schifffahrtspolizeiliche Routinekontrollen
DEUTSCHER FLAGGENSTAAT § 8 Abs. 1 des Seeaufgabengesetzes bildet die rechtliche Grundlage für schifffahrtspolizeiliche Kontrollen an der deutschen Küste. Im vorliegenden Beitrag stellt der Autor zunehmende Besuche an Bord bei den Flaggenstaatkontrollen an deutschen Küsten in Frage.